PROFILBLATT

Kulturvermittler*innen Kultur Land MV

2023 wurden erstmalig zwei Kulturvermittler*innen eingesetzt und durch das Land Mecklenburg-Vorpommern finanziert. Seit 2025 unterstützen vier Kulturvermittler*innen Kultureinrichtungen und Kulturschaffende ortsnah. Langfristig sollen bis zu sechs Kulturvermittler*innen durch Kultur Land MV in allen Regionen eingesetzt werden.

 

1. Geschichte und Kontext

Erstmals wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des gemeinsam vom Land und der Stiftung MERCATOR finanzierten Modellprojektes »Kultur.Land.Schule« Kulturvermittler*innen landesweit eingesetzt. In den 2020 veröffentlichten Kulturpolitischen Leitlinien des Landes wurde die Weiterentwicklung und Verstetigung des Kulturvermittler*innen-Netzwerks festgehalten. Diesen Handlungsempfehlungen Rechnung tragend beauftragte das Kulturministerium Kultur Land MV als gemeinnützigen Träger im Rahmen der landesweiten Vernetzungsarbeit u.a. mit der dezentralen Kulturvermittlung.

In Anbindung an die Fachstelle Kulturelle Bildung wurden Anfang 2023 die ersten beiden Kulturvermittler*innen installiert. Ab 2024 wurde die Struktur weiter ausgebaut und zwei weitere Kulturvermittler*innen kamen hinzu. Weitere sollen folgen, um die jeweiligen Wirkungsgebiete der Kulturvermittler*innen zu verkleinern und damit die örtliche Erreichbarkeit zu verbessern.

 

2. Die Wirkungsgebiete und Grad ihrer Ländlichkeit

Die aktuell vier Kulturvermittler*innen sind zuständig für die Gebiete Kreis Nordwestmecklenburg (Sitz in Wismar, kleine Mittelstadt); Hansestadt Rostock und Landkreis Rostock (Sitz in Rostock, Großstadt); Kreis Vorpommern-Rügen (Sitz in Stralsund, größere Mittelstadt) sowie Kreis Ludwigslust-Parchim mit Schwerin und westliche Seenplatte (Sitz in Dargun, Landgemeinde). Für den Kreis Vorpommern-Greifswald sowie für den östlichen Teil des Kreises Mecklenburgische Seenplatte sollen langfristig noch zwei Kulturvermittler*innen zusätzlich eingesetzt werden. Aktuell werden die Gebiete durch die Stellen in Stralsund bzw. Dargun abgedeckt.

Die Vermittlung erfolgt räumlich bedarfsorientiert. Die Vermittler*innen machen nicht an Landkreisgrenzen halt. Die Städte in den jeweiligen Regionen gehören zum Wirkungskreis der Vermittler*innen. Der Bedarf ist jedoch in den ländlichen Regionen höher.

Am ländlichsten ist laut Thünen-Typisierung das Gebiet der Stelle in Dargun, am wenigsten ländlich ist das Gebiet der Stelle in Wismar, das auch als einziges Gebiet von Thünen als »eher ländlich« kategorisiert wird. Alle weiteren Gebiete (mit Ausnahme der Stadt Rostock) werden als »sehr ländlich« kategorisiert.

 

3. Durchführende Träger / Rechtsträger

KL Kulturland MV gGmbH im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten)

 

4. Administratives Verhältnis zu Kreisverwaltungen

Keine strukturelle Beziehung

 

5. Aufgaben der Kulturvermittler*innen

  • Beratung und Begleitung für Kulturakteur*innen und Kultureinrichtungen
  • Vernetzung von Kulturakteur*innen und -institutionen, regionalen Netzwerken, Verbänden und Fach- und Beratungsstellen, Bildungspartnern (u.a. Schulen)
  • Vermittlung von Künstler*innen, Kooperationspartner*innen, Multiplikator*innen und Veranstaltungsorten
  • Projektkonzeption und Prozessbegleitung

 

6. Instrumente, Formate und Arbeitsweise

  • Workshops, Informationsveranstaltungen vor Ort
  • Beratungstage und Reisen/Routen in der Region
  • Vernetzungstreffen (in Kooperation mit regionalen Kulturnetzwerken)

Um ihr Beratungsangebot in der regionalen Kulturszene bekannt zu machen, suchen die Kulturvermittler*innen aktiv den Kontakt zu Kulturschaffenden. Sie sind präsent bei regionalen Veranstaltungen, bei denen diese Akteure üblicherweise anzutreffen sind und bauen dort durch direkte Ansprache aktiv ihr Netzwerk aus.

Kulturvermittler*innen leisten praktische Unterstützung bei der Planung und Konzeption von kulturellen Projekten und Veranstaltungen. Das kann beispielsweise die Vermittlung von Künstler*innen, Veranstaltungsorten, Moderator*innen oder Technik sein. Sie übernehmen jedoch keine aktive Durchführung, sondern unterstützen und begleiten die Prozesse.

 

7. Personelle und finanzielle Ausstattung

Bedarfsorientierte Abrechnung auf Stundenbasis entsprechend Honorarempfehlungen plus Reisekostenbudget.

Ein eigenes Projektbudget steht den Kulturvermittler*innen nicht zur Verfügung; jedoch können über den Kultur Land Vernetzungsfonds regional Workshops, Tagungen und Vernetzungsveranstaltungen finanziert werden.

 

8. Finanzierung der Kulturvermittler*innen Kultur Land MV

Die Vermittler*innen werden im Rahmen des Landesauftrags »Vernetzung und Qualifizierung von Kunst- und Kulturschaffenden in Mecklenburg-Vorpommern« von 2024 bis 2028 aus Landesmitteln finanziert.

Quellen

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2020–2023): »Stadt- und Gemeindetypen in Deutschland«, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/gemeinden/StadtGemeindetyp/StadtGemeindetyp.html (letzter Zugriff: 04.09.2025)

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (2020): »Kulturpolitische Leitlinien für Mecklenburg-Vorpommern«, https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Kultur/Kulturpolitische-Leitlinien/ (letzter Zugriff: 04.09.2025)

KL Kulturland MV gGmbH (o.D.): »KULTURVERMITTLER:INNEN«, https://kultur-land-mv.de/kulturvermittler_innen/ (letzter Zugriff: 04.09.2025)

Thünen-Institut Forschungsbereich ländliche Räume (Hrsg.) (2023): »Thünen-Landatlas, Ausgabe 24/11/2023«, Braunschweig, www.landatlas.de (letzter Zugriff: 04.09.2025)