Jahresberichte des Instituts für Kulturpolitik
Seit einigen Jahren befindet sich die Kulturpolitik auf kommunaler wie auf Länder und Bundesebene in einer Phase der Neuorientierung. Das betrifft sowohl ihre praktische Ausgestaltung wie die theoretische Reflexion darüber. Die durch die finanzielle Krise der öffentlichen Haushalte hervorgerufenen Veränderungen der Kulturförderung sind dabei nur eine der drei zentralen Dimensionen. Genauso prägend ist die durch den Finanzdruck verstärkte Überprüfung und Erneuerung bestehender Strukturen vieler Kultureinrichtungen und der Kulturverwaltung. Als Drittes kommt die Diskussion über die konzeptionellen Grundlagen kulturpolitischen Handelns und ihrer Legitimation hinzu.
Diese praktischen wie theoretisch-konzeptionellen Veränderungen sind auch Ausdruck einer Neujustierung des Verhältnisses von staatlicher Politik, gesellschaftlicher Selbststeuerung und marktwirtschaftlichen Mechanismen. Die aktuellen Debatten unter Stichworten wie »aktivierender Staat«, »Bürgergesellschaft«, »Umbau des Wohlfahrtsstaates zur Wohlstandsgesellschaft«, »Public-Private-Partnership« »Trägerpluralismus« und »Finanzierungsmix« verweisen auf ein neues Austarieren der Aufgaben von Staat/Kommunen, Markt und Gesellschaft im Kulturbereich.
Dabei verändern sich sowohl die Rollenzuschreibungen, institutionellen Formen und Verfahren der Kulturpolitik als auch die Bedeutung, die den kulturell-künstlerischen Aktivitäten von gesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren zukommt.
Die verstärkte Einbindung ehrenamtlich-bürgerschaftlichen Engagements in die kulturellen Aktivitäten, eine immer häufiger anzutreffende »Verantwortungspartnerschaft« bei der Finanzierung und Trägerschaft von Kultureinrichtungen in Form von Public-Private-Partnership-Modellen oder die Veränderung staatlich-kommunaler Kulturpolitik im Sinne eines »aktivierenden Staates« weisen den gesellschaftlichen Akteuren eine größere Bedeutung zu und relativieren staatliches Handeln im Kulturbereich, ohne Staat und Kommunen aus ihrer Verantwortung zu entlassen.
Erst durch das verstärkte Zusammenwirken öffentlicher Kulturpolitik und zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich nicht auf die verstärkte Mitarbeit in den in Bedrängnis geratenen Kultureinrichtungen beschränken, sondern als aktive Partner bei der Gestaltung der Kultur in der Stadt mitwirken, lassen sich die gegenwärtigen kulturpolitischen Herausforderungen bewältigen im Sinne einer dem »Bürgerrecht Kultur« verpflichteten und damit auf die Teilhabe möglichst vieler Menschen an Kunst und Kultur zielenden Kulturpolitik.
Die Kulturpolitische Gesellschaft und ihr Institut für Kulturpolitik (IfK) verstehen sich als aktive Teilnehmer und Mitinitiatoren in diesen Diskussionen. Das IfK begreift sich dabei seit seiner Gründung vor inzwischen gut zehn Jahren als Einrichtung wissenschaftlicher Politikberatung und anwendungsbezogener Kulturpolitikforschung.
Hier werden die Projektaktivitäten der Kulturpolitischen Gesellschaft gebündelt, Forschungsvorhaben zu Fragen, Problemen und Aufgaben der Kulturpolitik durchgeführt sowie mit Publikationen verschiedenster Art und Tagungen versucht, der kulturpolitischen Praxis beratend zur Seite zu stehen. Das Institut für Kulturpolitik versteht sich als Schnittstelle zwischen kulturpolitischer Theorie und Praxis.
Im Berichtszeitraum 2006 wurden vom IfK zwölf Projekte durchgeführt beziehungsweise Expertisen ausgearbeitet. Mit vier Projekten zur europäischen Kulturpolitik stand ein Aufgabenfeld im Fokus der Institutsarbeit, das zunehmend an Bedeutung gewinnt und die nationale Kulturpolitik stärker als in der Vergangenheit prägen wird.
Vier andere Projekt haben sich mit konzeptionellen Grundlagen von Kulturpolitik und zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen an sie beschäftigt. Im »Thema: Diskurs Kulturpolitik« des Jahrbuch für Kulturpolitik 2006 geht es dabei um die Herausbildung einer neuen Begründungsfolie für kulturpolitisches Handeln, im »Lernorte«-Projekt um veränderte Anforderungen an Kulturpolitik in der »Einwanderungsgesellschaft Deutschland« und bei »Kultur und Alter« um die demographischen Herausforderungen für kulturpolitische Theorie und Praxis.
Die Hälfte der Projekte wurden von Bundesministerien gefördert, davon vier vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und je eins vom Bundesbildungsministerium und vom Auswärtigen Amt. Die Landesebene war mit zwei von der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei geförderten Projekten vertreten, die Kommunen und nichtstaatliche Institutionen ebenfalls mit zwei Projekten.
Im Zusammenhang mit den Projektaktivitäten wurden zusätzlich zum Jahrbuch für Kulturpolitik drei weitere Bücher herausgegeben. Im Berichtszeitraum 2006 haben sieben MitarbeiterInnen als Voll- beziehungsweise Teilzeitkräfte in den Projekten und der Publizistik gearbeitet sowie eine Kollegin im Sekretariat und ein Kollege in der Buchhaltung, wobei die Institutstätigkeiten teilweise mit Aktivitäten für die Kulturpolitischen Gesellschaft, beispielsweise bei den Kulturpolitischen Mitteilungen, verknüpft ist. Unterstützt wurde die Arbeit durch vier freie MitarbeiterInnen, die in einzelnen Projekten eingebunden waren, sowie durch vier studentische Hilfskräfte.
Wie in den vergangenen Jahren wurde die Entwicklung und Durchführung der Projekte durch das Kuratorium des Instituts sachkundig begleitet und unterstützt.
Im Zentrum der Institutsaktivitäten 2007 wird die Durchführung des 4. Kulturpolitischen Bundeskongresses am 7./8. Juni mit dem Titel »europa.macht.kultur. – kultur.macht.europa.« stehen. »Europäische Kulturpolitik« ist auch das Thema des Jahrbuchs für Kulturpolitik 2007, das zum Kongress erscheinen wird.
