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Bibliotheken
Helwig Schmidt-Glintzer Die Einführung von Bibliothessen in der Herzog August Bibliothek war spektakulär; spektakulärer ist vielleicht aber doch der Umstand, dass es diese Institution seit 1982, also inzwischen seit 20 Jahren gibt! Wie bei allem freiwilligen Engagement geht es auch bei den Bibliothessen um eine Frage der Sinnstiftung, die auch mit Wertentscheidungen zu tun hat, die nur im konkreten Lebensbezug realisiert werden. Die Einführung der Bibliothessen Am 13. Mai 1982 heißt es in der Neuen Ruhr Zeitung (NRZ): »An der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel haben die beiden ersten von 15 in den vergangenen Wochen ausgebildeten ›Bibliothessen‹ ihre ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen. Aufgabe der Damen mittleren Alters ist es, den rund 30 000 jährlichen Besuchern alle sechs Häuser des Bibliotheksquartiers ins Blickfeld zu rücken und sie von Station zu Station zu geleiten. Die 15 Damen teilen ihren Dienstplan (je eine vormittags und nachmittags) selbst ein.« Diese Nachricht fand weite Verbreitung. Die Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit der Bibliothessen der Herzog August Bibliothek ging Anfang Mai 1982 durch die bundesdeutsche Presse. Und während der Begriff der »Bibliothesse« die Aufmerksamkeit nachweislich gesteigert hat, hat er nur an wenigen Orten zu mokanten Kommentaren geführt wie in der Frankfurter Neuen Presse (4. Mai 1982), die ihren Bericht mit den Sätzen beschließt: »Für so manche ist der Weg zum Buch ein recht dorniger. Mit einer Bibliothesse am Händchen dem Analphabetismus trotzen – eine charmantere Wegbegleitung zum Paradies der Bildung ist kaum denkbar.« Heute würde vermutlich ein solches Engagement ein geringeres Presseecho finden, weil es für selbstverständlicher gehalten wird. Sechs Gründe für den Erfolg Was aber nun sind die Gründe für den Erfolg der Bibliothessen, von denen derzeit zehn aktiv sind? Der erste Grund ist die Einrichtung selbst. Die Herzog August Bibliothek ist attraktiv, vielfältig und bietet mehr Tätigkeitsbereiche, als durch die angestellten MitarbeiterInnen abgedeckt werden könnten. Die Bibliothessen sind also notwendig. Daher auch, und das ist der zweite Grund, ergänzen sie die sonstigen Tätigkeiten der MitarbeiterInnen. Die Tätigkeit der Bibliothessen ergänzt, erweitert und bereichert. Sie würden sich nicht engagieren, wenn sie nicht, und dies ist der dritte Grund, Freude an der Arbeit empfänden. Die Bibliothessen können, viertens, ihre Aufgabe sehr individuell ausfüllen, sowohl hinsichtlich der jeweiligen Darstellung der Herzog August Bibliothek als auch hinsichtlich des Umgangs mit den BesucherInnen und Gästen. Es ist also die Selbstständigkeit der Bibliothessen, die zur Attraktivität beiträgt, zu der freilich die Fülle der Sammlungen eine besonders günstige Voraussetzung darstellt. Hierzu gehört auch ein hohes Maß an Selbstorganisation, die von Anbeginn die Tätigkeit der Bibliothessen geprägt hat, kurz: die Freiheit. Der vierte Grund also ist Selbstständigkeit und Freiheit. Ferner, fünftens, sind die Bibliothessen informiert und geschult. Es ist die Professionalität, die für das Selbstbewusstsein wie auch für die Wirksamkeit der Tätigkeit konstitutiv ist. Die Bibliothessen empfinden sich selbst – ein weiterer Grund – als Werbeträger und fühlen sich bestätigt durch den Erfolg der Einrichtung. Der sechste Grund im Zusammenhang der Sinnstiftung ist also die Erfolgsorientierung. Besonders hervorzuheben zur Motivation und Stützung des Engagements zur freiwilligen Leistung sind also die Schulung, das eigene Tätigkeitsfeld, die Transparenz der Arbeitskontexte, damit zusammenhängend die Möglichkeit der Selbstorganisation innerhalb der Gesamtinstitution sowie der Erfolg. Zu den Rahmenbedingungen, die geregelt sein müssen, zählen Unkostenerstattung und Versicherung wie auch die Parkplatzfrage oder der Zugang zu den Gebäuden, wobei hier die Gleichstellung mit sonstigen MitarbeiterInnen sinnvoll erscheint. Weniger erheblich, oder gar schädlich, sind Entgelte und Aufwandsentschädigungen. Steuerrechtliche Erleichterungen sollte es freilich geben, weil der mit einem Ehrenamt verbundene nachweisbare Aufwand den Charakter einer Spende hat oder jedenfalls so definiert werden könnte. Das Leitbild der Herzog August Bibliothek Der Erfolg der ehrenamtlich Tätigen ist zugleich der Erfolg der Bibliothek selbst. Wenn ich von der Ausstrahlung spreche und ihrer Kraft, freiwilliges – und dazu unbezahltes – Engagement zu stimulieren, so wird dies erst verständlich vor dem Hintergrund des Leitbildes der Herzog August Bibliothek. Sie ist seit 1572 die Bibliothek der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg und damit des alten Landes Braunschweig. Sie ist eine fürstliche Bibliothek und war seit ihrer Neugründung (1643) durch Herzog Augusts d. J. immer Ort der Forschung. So war es konsequent, dass sie dieses Selbstverständnis als Forschungsbibliothek in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts durch den Ausbau zu einer internationalen Forschungs- und Studienstätte bekräftigte. Die Herzog August Bibliothek unterhält museale Räume, aber sie ist kein Museum, sondern ein Ort, in dem die überlieferte Vergangenheit in geschriebener und gedruckter – aber auch in gemalter und vielfältig illustrierter – Form lesbar bleibt. Das heißt in einer solchen alten Bibliothek vielerlei, unter anderem: die Erklärung der
Kontexte. Das unterscheidet ja gerade ein Museum von einer Bibliothek: dass die Objekte im Museum zunächst entkontextualisiert sind, während wir die Kontexte bewahren. Wir sind, mit anderen Worten, ein kulturelles Gedächtnis mit Profil. An dieser Stelle kommen die Bibliothessen der Herzog August Bibliothek ins Spiel. Sie tummeln sich, wie alle MitarbeiterInnen auf ihre Weise, in den Sinnstrukturen und Lese- und Erinnerungszusammenhängen dieser wunderbaren Bibliothek mit ihren reichhaltigen Sammlungen. Hieraus ergibt sich eine Form der Ebenbürtigkeit zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, die freilich stets neu bekräftigt werden muss. Dass dies seine Grenzen hat, muss ich hier nicht eigens betonen. Ein Blick nach vorn Wir denken bei der Institution der Bibliothessen weder über die »männliche Form« nach noch über einen neuen Namen. Sicher könnte gelegentlich die Wertschätzung durch die Mitarbeiter besser sein; auch müssen wir stets an der Schulung arbeiten. Dies sind Aufgaben der Personalentwicklung im weiteren Sinne. Vor allem aber muss die Einrichtung selbst attraktiv bleiben, nicht nur was ihre Sammlungen betrifft, sondern was ihr Selbstverständnis und ihre innere Betriebskultur betrifft. Und ein gewisses Maß an Festangestellten darf nicht unterschritten werden. Es ist zu betonen, dass ehrenamtliche Tätigkeit in hoch komplexen Einrichtungen nur dann gelingen kann, wenn der Betrieb auf Seiten der Hauptamtlichen noch die Freiräume ermöglicht, die den Anschlussdialog mit den Freiwilligen ermöglicht. Der notwendige idealistische »Überschuss« hängt mit dem Maß der inneren Freiheit der Hauptamtlichen, mit deren innerer Aufgeräumtheit zusammen. Die Frage könnte zum Schluss gestellt werden: Wären hauptamtliche Bibliothessen sinnvoll? – Ich glaube kaum, weil gerade die Freiwilligkeit den Charme der Tätigkeit ausmacht, gegründet auf dem Umstand der selbst gewählten Verbindung mit einer Einrichtung, bei hoher Flexibilität in der Intensität des Einsatzes bei freilich gleichzeitig hoher Verbindlichkeit zugesagter Leistungen. Es liegt auf der Hand, dass nicht so leicht der Herzog August Bibliothek vergleichbare Einrichtungen zu benennen sind. Mir scheint aber, dass alle kulturellen Einrichtungen und Unternehmungen jeweils ihre eigene Attraktivität herausbilden und stärken und zugleich Bereiche kennzeichnen könnten, die nicht durch angestelltes Personal bearbeitet, sondern durch freiwillige ehrenamtliche MitarbeiterInnen übernommen werden könnten. Eine Einrichtung muss, mit anderen Worten, kraftvoll genug sein, um die Räume zu schaffen, zu definieren und zu begleiten, in denen Freiwilligkeit stattfinden kann. Die Kontrastierung von Erwerbsgesellschaft und Tätigkeitgesellschaft und deren Diskussion mag neue Wahrnehmungsbereitschaft befördern, doch wird ehrenamtliche, das heißt freiwillige, anspruchsvolle (wenn nicht: professionelle) unbezahlte Leistung immer im Bereich der Freiheit anzusiedeln sein. Institutionen mögen dadurch gewinnen – abhängig davon dürfen sie nicht werden! Wenn ehrenamtliche Tätigkeit aus subjektiver Notwendigkeit und nicht aus Freiheit entsteht, verfehlt sie meines Erachtens ihr Ziel. Sie kann nicht die »Grundlast« tragen, weil sie nämlich dann den Charakter der Freiwilligkeit einbüßte. Aber darüber, was die Grundlast wirklich sein soll, muss noch viel gesprochen werden. Das heißt nicht, dass ehrenamtliche Tätigkeit nicht in hohem Maße objektiv sinnvoll, wenn nicht notwendig sein kann. Und sinnvoll und notwendig, das sind die Bibliothessen der Herzog August Bibliothek. Und noch ein Wort zu den Finanzen ... Wünschenswert wären bessere Rahmenbedingungen für privates Engagement. Kulturelle und soziale Einrichtungen müssen die Kraft entwickeln, freiwillige unbezahlte Arbeit an sich zu binden. Diese Kraft erfordert Mut und Gestaltungswillen – und die notwendige Grundausstattung. Diese zu sichern ist der Staat aufgerufen. Dazu kann er sich auch des Stiftungsrechts bedienen. Kontakt
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