Kulturpolitische Dokumente
Im Wortlaut »KuMi 126
Kulturpolitische Positionen der Parteien - Bundestagswahl 2009
WIR HABEN DIE KRAFT – Gemeinsam für unsere Land
Regierungsprogramm der CDU/CSU 2009 – 2013
II.5 Kulturnation: Identität pflegen – Kreativität entfalten
Deutschland ist eine europäische Kulturnation. Das reiche kulturelle Erbe, das aus der Vielfalt der Länder und Regionen in Deutschland resultiert, prägt unsere nationale Identität. Unsere Gesellschaft ist heute mehr denn je darauf angewiesen, Kreativität zu entfalten, um Wohlstand zu sichern. Wir müssen Menschen die Freiheit und die Sicherheit geben, sich durch ihre künstlerische Gestaltungskraft eine auch wirtschaftlich erfolgreiche Existenz zu schaffen und andere kulturell zu bereichern. Wir bekennen uns zur Freiheit der Kunst. Staat und Politik sind nicht für die Kunst, ihre Ausdrucksformen oder Inhalte zuständig, wohl aber für die Bedingungen, unter denen Kunst und Kultur gedeihen können.
Freie und starke Medien sind ein wesentliches Element unserer freiheitlichen Ordnung. Die Digitalisierung und das Internet stellen Kultur und Medien vor grundlegende Herausforderungen. Wir wollen diesen Innovationsschub in Deutschland unterstützen. Er muss so gestaltet werden, dass neben der Vielfalt und der Qualität der Medien auch das Bewusstsein für den Wert kultureller Leistungen gestärkt wird. Eine unmittelbare oder mittelbare finanzielle Beteiligung politischer Parteien an nicht klar in ihrem parteipolitischen Auftrag erkennbaren Medien und Medienunternehmen lehnen wir ab.
- Wir haben die Ausgaben des Bundes für die Kultur in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Dazu stehen wir auch in der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Kulturförderung ist keine Subvention, sondern eine unverzichtbare Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.
- Die Kultur- und Kreativwirtschaft sind wichtige Standortfaktoren unseres Landes mit hohem Wachstumspotenzial. Die Stärkung kreativer Potenziale besitzt herausragende Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Wir werden die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft fortführen und weiter ausbauen.
- CDU und CSU haben Änderungen beim Arbeitslosengeld I zur besseren sozialen Absicherung von Kulturschaffenden durchgesetzt, die bisher auf drei Jahre befristet sind. Wir werden sie, wenn sie sich bewähren, entfristen und die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen auch für die Kulturbranche prüfen. Die Künstlersozialversicherung ist eine wichtige kulturpolitische Errungenschaft von CDU und CSU und wird fortgeführt. Wir werden bürokratische Erleichterungen im Bereich der Abgabenerhebung prüfen.
- Der Deutsche Filmförderfonds hat unser Land als Filmstandort international gestärkt. Wir stehen zur Fortführung dieser erfolgreichen und transparenten Förderung des deutschen Films über das Jahr 2012 hinaus. Wir werden sie den neuen Herausforderungen auf dem internationalen Filmmarkt verlässlich anpassen. Neue digitale Techniken tragen zu Innovationen und einem deutlichen Wachstum in der Zukunft bei. Wir wollen das Kino als Kulturgut attraktiv erhalten.
- Das Markenkennzeichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss die Qualität sein. Auch der private Rundfunk hat eine gesellschaftliche Verantwortung und darf auf Qualität im Programm nicht verzichten. Die Rundfunkanstalten werden aufgefordert, Qualitätskriterien für ihre Programme unter Einbeziehung der Gremien transparent zu entwickeln und die Einhaltung der Kriterien in der Umsetzung zu überprüfen.
- Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Politik und Verlagen, verstärkt das Bewusstsein für den Wert und die Relevanz von Zeitungen und Zeitschriften in der Gesellschaft als Kulturgut zu verankern. Im Online-Bereich dürfen die Verlage nicht schlechter gestellt werden als andere so genannte Werkvermittler. Falls erforderlich werden wir ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage zum Schutz der Presseprodukte im Internet schaffen.
- Wir wollen, dass die nationale Identität und die kulturelle Vielfalt in Europa stärker berücksichtigt werden. Kultur- und Medienpolitik auf europäischer Ebene muss von unten nach oben wachsen. Wir streben eine noch engere Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der europäischen Medienpolitik an, um deutsche Positionen erfolgreich vertreten zu können.
- Dem zunehmenden Wert des geistigen Eigentums für die Kreativen muss durch die Sicherung der Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter durch das Urheberrecht Rechnung getragen werden. CDU und CSU setzen sich für einen fairen Ausgleich der Interessen von Künstlern, der Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Verbraucher- und Datenschutz sowie der Technologieanbieter ein.
- Wir setzen uns dafür ein, national wertvolles Kulturerbe besser zu sichern und leichter zugänglich zu machen. Unser kulturelles Erbe ist ein Schatz, den wir hüten und weitertragen wollen. Dazu gehört auch die Bewahrung unseres Filmerbes.
- Wir werden mit einer engagierten auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik einen wichtigen Beitrag zur Pflege internationaler Zusammenarbeit leisten, die Kenntnis der deutschen Sprache fördern und ihre Stellung in der Welt stärken. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik erschließt uns andere Länder und Kulturkreise. Sie soll ein umfassendes, historisch und kulturell breit fundiertes Bild von Deutschland zeigen. Wir werden die Zusammenarbeit mit den Mittlern der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik – den Goethe-Instituten, der Deutschen Welle, der Humboldt-Stiftung, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, den Auslandsschulen, dem Deutschen Archäologischen Institut und vielen mehr – verlässlich fortführen.
Sozial und Demokratisch. Anpacken. Für Deutschland.
Regierungsprogramm der SPD 2009– 2013
12. Kultur und Medien
Kultur ist elementare Basis unserer demokratischen Gesellschaft. Ohne den Beitrag der Kultur sind politische Zukunftsaufgaben nicht zu lösen. Der kulturelle Dialog ist zudem die Grundlage von internationaler Verständigung und wirtschaftlichem Austausch. Die SPD wird auch in Zukunft das Gespräch mit und den Rat von Künstlerinnen und Künstlern suchen, die Freiheit der Künste stärken und der sozialen Verantwortung gegenüber den Kulturschaffenden einen hohen Stellenwert einräumen.
Unser offener Kulturbegriff beschränkt sich nicht auf die Künste und ihre Förderung. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten ein für eine Kultur der Demokratie, in der Kunst und Kultur für die gesellschaftliche Verständigung über Werte- und Ziele in einer Welt beschleunigter Umbrüche eine zentrale Bedeutung zukommt. Denn Kunst und Kultur prägen als geistige Lebensgrundlagen die Menschen und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie halten einer Gesellschaft den Spiegel vor, reflektieren Lebensstile, formulieren Identitätsangebote und geben Orientierung. Eine Kultur der Demokratie und in der Demokratie muss deswegen auch immer eine Kultur der kulturellen Teilhabe sein.
Was wir wollen:
- Kultur als Staatsziel. Deutschland ist als Gesamtstaat verpflichtet, Kultur zu schützen und zu fördern. Darum werden wir Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern. In der Verfassung drückt sich die Wert- und Sinnordnung unserer Gesellschaft aus, Kultur gehört dazu. Kultur ist für uns geistige Lebensgrundlage und ein öffentliches Gut. Förderung von Kultur ist keine Subvention, sondern Investition in die Zukunft.
- Kultur für alle. Jeder Mensch soll Zugang zu Kultur haben, denn kulturelle und mediale Spaltung führen zu sozialer Spaltung. Kultur und Bildung ermöglichen Teilhabe, Selbstverwirklichung und persönliche Entfaltung. Sie sind gerade in unserer Einwanderungsgesellschaft zugleich ein wichtiges Element der Integration und Gemeinsamkeit. Wir werden eine breit angelegte Initiative für die kulturelle Bildung von der frühkindlichen Erziehung an starten. Öffentliche Bibliotheken, Musik- und Jugendkunstschulen, aber auch Museen, Theater und Kinos müssen als Orte der kulturellen Bildung stärker genutzt und gefördert werden. Die Förderung öffentlicher Kulturinstitutionen sollte an kulturelle Bildungsangebote geknüpft werden.
- Ausbau der kulturellen Infrastruktur. Grundlegend für eine vitale und sich entwickelnde Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine flächendeckende kulturelle Infrastruktur. Wir wollen eine aktivierende Kulturpolitik des Staates, die kulturelle Infrastruktur gezielt fördert und die Förderung von Kultur als eine Pflichtaufgabe des Staates versteht, in gemeinsamer Verantwortung mit Zivilgesellschaft und Markt.
- Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Wissen und Ideen sind die wichtigsten Rohstoffe unseres Landes. Deshalb wollen wir die Kultur- und Kreativwirtschaft in einem besonderen Maße fördern. Wir schlagen einen Kreativpakt zwischen Politik, Wirtschaft, Künstlern und Kreativen vor, in dem wirtschaftliche Fragen, Fragen der sozialen Sicherung, der Bildung und der Teilhabe gemeinsam erörtert werden.
- Absicherung von Kultur- und Medienschaffenden. Die soziale Absicherung von Kultur- und Medienschaffenden ist zentraler Bestandteil unseres Kreativpaktes. Wir werden die Künstlersozialversicherung (KSV) als ein weltweit einzigartiges Modell erhalten und weiter stärken. Wir setzen uns für Tarifverträge und soziale Mindeststandards auch im Kultur- und Medienbereich ein und werden die Förderung des Bundes an die Einhaltung dieser Mindeststandards knüpfen.
- Gerechte Vergütung kreativer Arbeit. Wir wollen im Rahmen des sozialdemokratischen Kreativpaktes erreichen, dass Kultur- und Medienschaffende, Künstlerinnen und Künstler und Kreative von ihrer Arbeit leben können. Es kommt darauf an, das geistige Eigentum zu schützen und angemessen zu vergüten. Das Urheberrecht und das Urhebervertragsrecht sollen in der digitalen Welt ein angemessenes Einkommen aus der Verwertung geistigen Eigentums ermöglichen. Die Zukunft der Digitalisierung stellt uns vor neue Herausforderungen beim Schutz immaterieller Produkte und Güter. Wir brauchen einen vernünftigen Ausgleich zwischen Nutzerfreundlichkeit und den Rechten der Kreativen. Dabei werden wir im Rahmen des Kreativpaktes die Netzbetreiber und Internet-Service-Provider in den Dialog mit Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften einbeziehen. Wir setzen uns für die Prüfung einer Kultur-Flatrate ein.
- Film als wichtiges Kulturgut. Wir wollen mit dem Kreativpakt die Rahmenbedingungen für den Film weiter verbessern und die Filmförderung stärken. Kinos sind wichtige Orte des kulturellen und sozialen Zusammenlebens. Deswegen wollen wir die Digitalisierung unserer Kinolandschaft unterstützen. Wir werden das Filmfördergesetz zu einem Medienfördergesetz weiterentwickeln, um den Herausforderungen einer digitalen Medienwelt zu entsprechen.
- Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken – die duale Rundfunkordnung erhalten. Wir setzen auf beide Säulen unserer dualen Rundfunkordnung. Der im Grundgesetz verankerte Kultur-, Bildungs- und Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks folgt anderen Kriterien als der Maximierung von Einschaltquoten. Wir setzen uns dafür ein, dass diese besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten bleibt. Neue Medien müssen dabei immer Teil des Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Zugleich setzen wir auf die Weiterentwicklung der Bürgermedien als Teil demokratischer Beteiligung und als dritter Säule einer zukünftigen Medienordnung.
- Eine moderne Medienordnung im digitalen Zeitalter. Für unsere Demokratie ist ein unabhängiges und vielfältiges Mediensystem unverzichtbar. Informationsfreiheit und Meinungsvielfalt sind die Voraussetzung für eine soziale und demokratische Gesellschaft. Dazu gehört der Zugang für alle Menschen zu allen Übertragungswegen, Kommunikationsformen, zu Wissen und Information. Die digitale Spaltung in Deutschland wollen wir überwinden. Daher ist der Ausbau des Breitbandnetzes für uns eine zentrale Aufgabe. Wir wollen eine Medienordnung entwickeln, die den Erfordernissen der digitalen Welt gerecht wird. Wir wollen dabei die Vielfalt der Medien erhalten und Monopole und Konzentrationsentwicklungen verhindern. Als ein wichtiges Instrument halten wir deshalb die Einrichtung einer Medienanstalt der Länder für unverzichtbar.
- Informationelle Selbstbestimmung. Der Schutz der eigenen Daten und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewinnen in der digitalen Welt noch an Bedeutung. Der Datenschutz muss weiterentwickelt werden. Wir wollen überdies, dass der Einzelne sich sicher in der digitalen Welt bewegen kann und lernt, welche Folgen die freiwillige Preisgabe persönlicher Daten haben kann.
- Medienführerschein für Kinder und Jugendliche. Medienkompetenz ist nicht nur die Schlüsselqualifikation in der Informations- und Kommunikationsgesellschaft, sondern auch ein zu förderndes Bildungsthema. Wir werden eine Stiftung Medienkompetenz einrichten und das Angebot eines Medienführerscheins für alle Kinder und Jugendlichen einführen.
Im Wortlaut »KuMi 125
Kulturpolitische Positionen der Parteien - Bundestagswahl 2009
Die Mitte stärken.
Deutschlandprogramm der Freien Demokratischen Partei (17. Mai 2009)
3. Mehr Bürgerfreiheit durch mehr Vertrauen, Zusammenhalt und Toleranz
(...)
Kultur von allen
Kunst und Kultur sind die Grundlagen in der Gesellschaft für die Verständigung untereinander und die Quelle von Identität und Kreativität. Kunst und Kultur spiegeln den Zustand einer Gesellschaft wider und treiben deren Entwicklung voran. Ohne Kunst und Kultur wäre unsere Gesellschaft nicht kreativ, unsere Bildung technokratisch und unsere Wirtschaft nicht innovativ. Kunst und Kultur entscheiden wesentlich über die Anpassungsfähigkeit einer Gesellschaft.
Liberale Kulturpolitik steht unter dem Leitgedanken »Kultur von allen«. Der Bürger als Kulturschaffender, Kulturnutzer und Kulturförderer steht im Mittelpunkt liberaler Kulturpolitik. Zudem muss Kulturpolitik Anreize zu stärkerem privaten Engagement schaffen. Zugleich bekennt sich die FDP zur öffentlichen Kulturförderung. Die FDP wirbt für die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz. Kulturelle Bildung ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Entfaltung. Ihre Förderung mit einem niedrigschwelligen Zugang ist daher eine Verpflichtung des Staates und muss verstärkt werden.
Träger der Kultur sind in hohem Maße unzählige Vereine und Initiativen, die weitgehend auf ehrenamtlicher Tätigkeit beruhen. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist so umzugestalten, dass nicht der gewährende, sondern der ermöglichende Staat zum Prinzip wird. Im Steuer- und Haftungsrecht darf ehrenamtliche Arbeit nicht erschwert werden. Für Liberale sind ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger die Grundlage einer freien Bürgergesellschaft.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine wichtige Zukunftsbranche. Die FDP setzt sich für Kredit- und Wagniskapitalinstrumente ein, die die spezifische Situation der Kultur- und Kreativwirtschaft bei den Förderbedingungen berücksichtigt. Der Film ist sowohl Wirtschafts- als auch Kulturgut. Die FDP setzt sich für eine Stärkung der Filmwirtschaft am Standort Deutschland ein. Die Instrumente der Filmförderung müssen auf ihre Eignung überprüft werden, den deutschen Film international wettbewerbsfähig zu machen. Die Hauptstadtkulturförderung des Bundes ist auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen. Ein starkes Engagement des Bundes ist unverzichtbar. Dies muss jedoch transparenten Kriterien erfolgen und darf nicht zu einer Vernachlässigung der Kulturförderung in den übrigen Bundesländern führen.
Staat und Museen müssen die Provenienzforschung verstärken. Die Verfahren zur Ermittlung und etwaigen Rückgabe von NS-Raubkunst bedürfen einer Professionalisierung nach internationalen Vorbildern. Wir wollen zudem die Rückgabe kriegsbedingt verschleppter Kulturgüter vorantreiben.
Die Terrorherrschaft der Nationalsozialisten von 1933 bis 1945 ist eine in jeder Hinsicht nie da gewesene Katastrophe der deutschen Geschichte. Das Gedenken an und die Aufklärung über die unvorstellbaren Gräueltaten im Nationalsozialismus gilt es unvermindert und mit Nachdruck zu bewahren. Bei der Aufarbeitung der deutsch-deutschen Geschichte gibt es großen Nachholbedarf. Für die Zukunft unseres demokratischen Staats ist es wichtig, gerade der jungen Generation über Schulen und Kulturprojekte die Ursachen und Folgen von Unfreiheit und Misswirtschaft zu vermitteln – in allen Bundesländern. Das Erinnern an die ermordeten Gegner des kommunistischen Regimes soll in die politische Bildung einbezogen werden. Die authentischen Stätten des SED-Unrechts sind zu erschließen und zu erhalten.
Bundestagswahlprogramm der Partei
DIE LINKE — Leitantrag des Parteivorstandes (10. Mai 2009)
3.5. Kulturelle Grundlagen einer dialogfähigen, gerechten Gesellschaft sichern
›Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern, als ein Vorurteil.‹ (Albert Einstein)
Kulturelle Fragen sind Fragen nach der Utopiefähigkeit einer Gesellschaft, ihrer Geschichte, ihrem Zusammenhalt, ihren Erzählungen. Alle Menschen stellen solche Fragen – ob sie in existenziellen Nöten sind oder nicht. Wo Kultur nur als bildungsbürgerliche Zutat zum harten Leben ihr Dasein fristet, werden entscheidende Fragen nicht gestellt. Öffentliche Debatten beginnen oft in Theatern, Ausstellungsräumen, in Sub-, Jugend- oder Protestkulturen.
Mit der 2008 ratifizierten Konvention zur kulturellen Vielfalt hat sich unser Land gegen die schrankenlose Liberalisierung und Verwertung kultureller Dienstleistungen ausgesprochen. DIE LINKE unterstützt eine umfassende Förderung der kulturellen Infrastrukturen unserer Gesellschaft. Dazu gehört der Erhalt öffentlicher Räume für Soziokulturen, Bibliotheken und Musikschulen, die Förderung freier Szenen und kleiner und mittlerer Unternehmen der Kulturwirtschaft.
DIE LINKE unterstützt die Vielfalt der Kulturen in unserem Land auch durch die Förderung der Geschichte und Lebensweise der seit Jahrhunderten hier lebenden autochthonen Minderheiten, wie der Sorben, der Sinti und Roma, der Friesen und Dänen. Erinnerungskulturen beginnen in der eigenen Partei. Ohne Offenheit entsteht kein Verständnis für die Vielschichtigkeit der politischen und kulturellen Auseinandersetzung in Ost und West. Wir wollen uns der differenzierten Kulturgeschichte des früher geteilten Landes vergewissern, ohne Scheuklappen, ohne Denkverbote. Mit staatlich verordneter Gedenkpolitik geht das nicht.
DIE LINKE fordert mehr Pluralismus bei der historischen Verortung der deutschen Gesellschaft. Das Gedenkstättenkonzept des Bundes sollte deshalb dezentrale Strukturen, die politische und inhaltliche Unabhängigkeit der Gedenkstätten und deren wissenschaftliche Fundierung befördern. Wer undifferenziert von den beiden deutschen Diktaturen spricht, verharmlost die Verbrechen des Faschismus. Die kritische Aneignung der ost- und westdeutschen Nachkriegsgeschichte ist ohne den geschichtlichen Kontext, der zur Machtübernahme der Nazis 1933 sowie zur Spaltung Deutschlands nach 1945 führte, nicht zu leisten.
DIE LINKE fordert unter Beachtung der Empfehlungen der Enquetekommission »Kultur in Deutschland«:
- das Staatsziel Kultur und die Kultur als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern: die Kulturförderung des Bundes und die Förderung von Kulturen der Minderheiten dauerhaft sichern;
- Theater, Orchester, Musikschulen, Bibliotheken, Museen und Archive in öffentlicher Trägerschaft sichern und stärken; die Privatisierung der Kultur stoppen;
- Arbeits- und Lebensbedingungen von freien Künstlerinnen und Künstlern verbessern:
- die Künstlersozialkasse erhalten;
- eine Ausstellungsvergütung gesetzlich regeln;
- ein Künstlergemeinschaftsrecht einführen: Kulturcents auf urheberrechtlich erloschene Werke für die Förderung junger Kunst erheben;
- ein modernes Urheberrecht schaffen: die soziale Lage von Kreativen tatsächlich verbessern;
- eine Gedenkstättenpolitik auf den Säulen der demokratischen europäischen und ost- und westdeutschen Kulturtraditionen entwickeln.
Bundestagswahlprogramm Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz (10. Mai 2009)
Kapitel 12: Vorsicht Kultur! – Kreativität als Stein des Anstoßes
(…)
Kultur für Stadt und Land
Kultur ist Lebensqualität. In großen Städten wie auch auf dem Land sind öffentliche Kultureinrichtungen bedroht. Jugendhäuser, Kinos und Kulturinitiativen wurden geschlossen oder stehen vor dem Aus. Die kulturelle Infrastruktur in Deutschland bröckelt schon heute an allen Ecken und Enden, nicht nur in der baulichen Substanz. Dabei ist der Verfall langsam, schleichend und meist auch ziemlich geräuschlos. Wir setzen uns für eine lebendige Kultur ein und dafür, dass keine Region im Zuge des demografischen Wandels kulturell abgehängt wird. Die Balance zwischen den unterschiedlichen Kulturen, Angeboten, Institutionen muss deutlicher austariert werden. Der zunehmenden Verödung der Innenstädte setzen wir die Idee einer Stadtkultur entgegen, die auf öffentliche Räume, Vielfalt und Begegnung setzt. Dörfer und der ländliche Raum dürfen nicht zu Zonen der kulturellen Ödnis werden. Gerade junge Menschen dürfen nicht an den Rand gedrängt werden sondern brauchen öffentliche Räume für ihre Kreativität. Im Hinblick auf steigenden Rechtsradikalismus und Gewalt unter Jugendlichen bedeutet die Bereitstellung und stärkere finanzielle Förderung von kulturellen Angeboten eine notwendige soziale Prävention und ist damit eine nachhaltige Investition. (…)
Kulturschaffende stärker in den Blickpunkt nehmen
Kulturschaffende in Deutschland brauchen angemessene steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Ihre soziale Lage muss verbessert und künstlerischer Nachwuchs vielfältig gefördert werden. Wir wollen mehr soziale Sicherheit für die unterschiedlichsten Beschäftigungen und Arbeitsverhältnisse in der Kultur schaffen – ob im Kulturbetrieb, in der Kreativwirtschaft, als Selbstständiger oder als abhängig Beschäftigter, ob als unstetige Beschäftigung oder im Praktikum. Bei der Einführung der Bürgerversicherung wollen wir die Prinzipien der Künstlersozialversicherung erhalten.
Kultur für alle
Kunst- und Kultur müssen für alle Mitglieder unserer Gesellschaft erreichbar sein – unabhängig von sozialer Stellung, kultureller Herkunft oder jedweder Behinderung. Barrieren gibt es viele. Für die einen sind es die hohen Eintrittsgelder oder -gebühren, für die anderen unüberwindliche Schwellen, kontrastarme Beschriftungen, nicht verständliche Sprache bei den Beschreibungen und anderes mehr. Wir wollen für diese Probleme sensibilisieren und setzen uns dafür ein, dass im Kunst- und Kulturbetrieb wo immer möglich Barrieren abgebaut werden.
Kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung ist eine wesentliche Aufgabe von Kultur- und Bildungspolitik. Jeder Mensch, gleich welchen Alters, hat das Recht auf Entfaltung einer eigenständigen Persönlichkeit. Jedes Kind hat darüber hinaus ein Anrecht auf Kulturelle Bildung. Kinder und Jugendliche müssen die Chance erhalten, ihre kreativen Fähigkeiten zu spüren und zu nutzen und auf diese Weise Selbstachtung und Anerkennung zu gewinnen. Dabei kommt der interkulturellen Kulturarbeit eine besondere Bedeutung für das Zusammenleben in der multikulturellen Gesellschaft zu. Kultur kann Zugänge zu anderen Welten eröffnen. Kultur ermöglicht den Perspektivwechsel und fördert dadurch das Verständnis für das Andere und Unbekannte. In einer globalisierten Welt ist kulturelle Kenntnis und kulturelle Kompetenz dringend geboten. Durch kulturelle Bildung wird das Zusammenleben unter dem gemeinsamen Dach »Deutschland«, »Europa« oder »Welt« erst umfassend möglich. Wir treten dafür ein, dass die ästhetischen Fächer und kulturellen Angebote in der Schule gestärkt werden. Kulturelle Einrichtungen in außerschulischen Bereichen – von der Bibliothek bis zum Probenraum – sollen allen offen stehen. Deshalb wollen wir hier in die Infrastruktur investieren und die kulturelle Teilhabe attraktiv machen.
Erinnerungskultur lebendig halten
Die Erinnerung an die Geschichte bleibt nur wach, wenn wir sie lebendig halten. Die Verantwortung Deutschlands für die Verbrechen des Nationalsozialismus muss ihren Niederschlag in einer vielfältigen Erinnerungskultur finden. Diese ist umso wichtiger, als bald keine Überlebenden und Zeitzeugen des Nationalsozialismus mehr von ihrer Erfahrung werden berichten können. Wir GRÜNE sind deshalb dafür, dass neben den KZ-Gedenkstätten als Lernorten zivilgesellschaftliche Initiativen stärker gefördert werden und der Schulunterricht innovativer gestaltet wird. Nur so kann der Staffelstab der Erinnerung an kommende Generationen weiter gegeben werden.
Auch die Geschichte der DDR als Unrechtsstaat muss weiter aufgearbeitet werden. Dazu ist die Stasi-Unterlagen-Behörde eine unverzichtbare Institution. Die Auseinandersetzung mit dem Leben in der DDR muss Bestandteil der schulischen Bildung in Ost- und Westdeutschland werden. Unser kulturelles Erbe ist ein Ort des Nachdenkens wie auch Zeugnis eines stetigen Wandels, den wir brauchen.
Auswärtige Kulturpolitik
Kulturpolitik ist Friedenspolitik. Auswärtige Kulturpolitik und internationaler Kulturaustausch gehören zu den wichtigsten Instrumenten für Völkerverständigung. Die auswärtige Kulturpolitik soll deshalb gestärkt werden, insbesondere die staatsfernen Mittlerorganisationen wie Goethe-Institute und DAAD. Die Intensivierung des internationalen Kulturaustausches ist ebenso notwendig wie die stärkere Verzahnung von auswärtiger und innerer Kulturpolitik. Wir begreifen kulturelle Verständigung als Schlüssel für ein zusammenwachsendes Europa und für den notwendigen »Dialog der Kulturen« weltweit. Insbesondere daher halten wir es für notwendig, dass sich Deutschland stärker in die kulturpolitischen Klärungs- und Entscheidungsprozesse der Europäischen Union einmischt. (…)
Im Wortlaut »KuMi 124
Entscheidung der EU zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (...) in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Europa muss seine Kreativität und Innovationsfähigkeit aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen steigern, um wirksam auf die Entwicklung der Wissensgesellschaft reagieren zu können: Innovationsfähigkeit ist eng mit Kreativität als persönlicher Eigenschaft verbunden; damit sie voll nutzbar gemacht werden kann, muss sie in der gesamten Bevölkerung weit verbreitet sein. Dazu ist eine auf lebenslangem Lernen basierende Vorgehensweise erforderlich. (...)
(5) In der Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (5) wurden verschiedene Schlüsselkompetenzen ermittelt, insbesondere »mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz«, »Lernkompetenz«, »Computerkompetenz«, »Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz«, »Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit« sowie »soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz«.
(6) Der Europäische Rat stellte auf seiner Tagung vom 8. und 9. März 2007 in Brüssel fest, dass die allgemeine und die berufliche Bildung Grundvoraussetzungen für ein gut funktionierendes Wissensdreieck (Bildung – Forschung – Innovation) sind und maßgeblich zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung beitragen. Er rief zu besonderer Förderung des Potenzials der kleinen und mittleren Unternehmen auf, auch im Kultur- und Kreativbereich, da diese für Wachstum, Beschäftigung und Innovation eine treibende Kraft darstellen.
(7) Die Ausrufung eines Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation ist ein wirksames Mittel, um zur Bewältigung der Herausforderungen, vor denen Europa steht, beizutragen, durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Verbreitung von Informationen über bewährte Praktiken, Förderung von Forschung und Anregung einer Grundsatzdebatte. Durch Schaffung einer Umgebung für die gleichzeitige Verfolgung dieser Ziele auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene können größere Synergien und eine größere kritische Masse erzielt werden als durch isolierte Anstrengungen auf den einzelnen Ebenen.
(8) Da die Förderung der Kreativität und Innovationsfähigkeit durch lebenslanges Lernen zu den Zielen bestehender Gemeinschaftsprogramme gehört, können zur Durchführung eines solchen Jahres diese Programme herangezogen werden, die Finanzierungsprioritäten auf Jahres- oder Mehrjahresbasis vorsehen; auch andere Programme und Politikbereiche, etwa Kultur, Kommunikation, Unternehmen, Kohäsion, Entwicklung des ländlichen Raums, Forschung und Informationsgesellschaft, tragen zur Förderung der Kreativität und Innovationsfähigkeit bei und können die Initiative innerhalb ihres jeweiligen Rechtsrahmens unterstützen. (...)
HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1: Gegenstand
Das Jahr 2009 wird zum »Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation« (nachstehend »Jahr« genannt) ausgerufen.
Artikel 2: Ziele
- Das allgemeine Ziel des Jahres besteht darin, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Kreativität durch lebenslanges Lernen als Triebkraft für Innovation und als Schlüsselfaktor für die Entwicklung persönlicher, beruflicher, unternehmerischer und sozialer Kompetenzen und für das Wohlergehen des Einzelnen in der Gesellschaft zu fördern.
- Die spezifischen Ziele des Jahres bestehen darin, unter anderem folgende Faktoren hervorzuheben, die zur Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit beitragen können:
- Schaffung einer Umgebung, die förderlich ist für Innovation und Anpassungsfähigkeit in einer sich rasch verändernden Welt, wobei alle Formen der Innovation, einschließlich sozialer und unternehmerischer Innovation, berücksichtigt werden;
- Betonung der Offenheit gegenüber kultureller Vielfalt zur Pflege der interkulturellen Kommunikation und zur Förderung engerer Kontakte zwischen den Künsten sowie mit Schulen und Universitäten;
- Anregung von ästhetischer Sensibilität, emotionaler Entwicklung, kreativem Denken und Intuition bei allen Kindern von den frühesten Entwicklungsphasen an, auch in der vorschulischen Betreuung;
- Sensibilisierung für die Bedeutung von Kreativität, Innovation und Unternehmergeist für die persönliche Entwicklung sowie für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, außerdem Förderung unternehmerischer Denkweise, insbesondere unter Jugendlichen, durch Zusammenarbeit mit der Wirtschaft;
- Förderung des Unterrichts von grundlegenden und vertieften Kenntnissen in den die Innovation begünstigenden Sachgebieten Mathematik, Naturwissenschaften und Technik;
- Förderung der Offenheit für Wandel, der Kreativität und der Problemlösungsfähigkeit als die Innovation begünstigende Kompetenzen, die auf eine Vielzahl unterschiedlicher beruflicher und sozialer Kontexte anwendbar sind;
- Erweiterung des Zugangs zu einer Vielzahl unterschiedlicher kreativer Ausdrucksformen sowohl während der gesamten formalen Bildung als auch durch nichtformale und informelle Jugendaktivitäten;
- Sensibilisierung der Menschen, ob innerhalb oder außerhalb des Arbeitsmarkts, für die Tatsache, dass Kreativität, Wissen und Flexibilität in einer Zeit raschen technologischen Wandels und globaler Integration für ein erfolgreiches und erfülltes Leben wichtig sind; die Menschen sollen auch dafür gerüstet werden, ihre beruflichen Aufstiegschancen in allen Bereichen zu verbessern, in denen Kreativität und Innovationsfähigkeit eine wichtige Rolle spielen;
- Förderung von Design als kreativer Tätigkeit, die signifikant zur Innovation beiträgt, sowie von Innovationsmanagement und Designmanagementfähigkeiten einschließlich Grundkenntnissen im Schutz des geistigen Eigentums;
- Entwicklung von Kreativität und Innovationsfähigkeit in privaten und öffentlichen Organisationen durch Ausbildung sowie Ermutigung dieser Organisationen, das kreative Potenzial sowohl von Mitarbeitern als auch von Kunden besser auszuschöpfen.
Artikel 3: Inhalt der Maßnahmen
Zu den Maßnahmen, die getroffen werden, um die in Artikel 2 dargelegten Ziele zu erreichen, gehören folgende mit den Zielen des Jahres verknüpfte Aktivitäten auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene:
a) Konferenzen und andere Veranstaltungen sowie sonstige Initiativen zur Anregung der Debatte über und zur Sensibilisierung für die Bedeutung von Kreativität und Innovationsfähigkeit;
b) Informations- und PR-Kampagnen zur Verbreitung der Kernbotschaften;
c) Ermittlung von Beispielen für bewährte Praktiken und Verbreitung von Informationen über die Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit;
d) Erhebungen und Studien auf Gemeinschaftsebene oder nationaler Ebene. (...)
Entscheidung Nr. 1350/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 348/115, 24.12.2008
»Kultur in Deutschland«
Erste Reaktion der KMK auf den Enquetebericht des Deutschen Bundestages
»Zum Schlussbericht der Enquete-Kommission ›Kultur in Deutschland‹ stellt die Kultusministerkonferenz fest:
Die Kultusministerkonferenz begrüßt, dass sich der Deutsche Bundestag erstmals seit längerer Zeit wieder mit dem Thema ›Kultur in Deutschland‹ ausführlich beschäftigt hat. Damit wird die Bedeutung der Kultur nachdrücklich bestätigt und gestärkt. Viele Fragestellungen, die im Enquete-Bericht aufgegriffen werden, gehören zu den Kernaufgaben der Länder.
Eine ganze Reihe von an die Länder gerichteten Handlungsempfehlungen bezieht sich auf Themen, die sich der Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz als Schwerpunkte im kulturellen Bereich für das Jahr 2008 gesetzt hat. Dazu gehören ›Integration und interkultureller Dialog‹, ›Demografie und Kultur‹, ›Denkmale als Teil des kulturellen Erbes‹, ›kulturelle Bildung‹ sowie ›Kulturstatistik‹ und ›Kulturwirtschaft‹. Diese Schwerpunktsetzung macht deutlich, dass es in der Wahrnehmung der wichtigsten Aufgaben ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen Kultusministerkonferenz und Enquete-Kommission gibt.
Entsprechend wird die Kultusministerkonferenz die Empfehlungen der Enquete-Kommission in die laufenden Beratungen zu kulturellen Themen einbeziehen. Zu Fragen, die einer Koordinierung bedürfen, wird sich die Kultusministerkonferenz äußern. Im Übrigen werden sich die Länder und die Kommunen in eigener Zuständigkeit mit den Handlungsempfehlungen auseinandersetzen und diese ggf. umsetzen. Dabei sind insbesondere auch die Akteure des Kulturbereichs in die Diskussion einzubeziehen.
Bei den Beratungen der Kultusministerkonferenz ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich die Handlungsempfehlungen keineswegs allein an die für Kultur zuständigen Ministerien richten. Bei vielen Themen handelt es sich um ressortübergreifende Aufgaben, so dass ein Austausch mit anderen Ministerien, z. B. für Schule, für Kinder- und Jugendhilfe, aber auch für Wirtschaft und für Finanzen notwendig sein wird. Der Bericht wird insofern auch Wirkungen über den Kulturbereich hinaus haben.
Viele Schnittstellen ergeben sich auch mit dem Zuständigkeitsbereich des Bundes, der in vielen Fällen für die Rahmenbedingungen zuständig ist. Die Kulturstatistik und steuerliche Probleme im Kulturbereich sind beispielsweise Themen, die mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien diskutiert und gelöst werden müssen.
Die Kultusministerkonferenz weist darauf hin, dass nicht jede an die Länder gerichtete Handlungsempfehlung gleichermaßen zielführend ist. Sie ist zu einem offenen und kritischen Umgang mit den Empfehlungen der Enquete-Kommission bereit.«
Im Wortlaut »KuMi 123
Interkultureller Dialog in den europäischen Außenbeziehungen
EU-Ministerrat verabschiedet Schlussfolgerungen
Der Rat der Europäischen Union und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ... ersuchen die Mitgliedstaaten und die Kommission, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips
A. folgende politische Ziele zu verfolgen:
1. Stärkung des Stellenwerts und der Rolle der Kultur in den Politiken und Programmen im Rahmen der Außenbeziehungen und Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern und den für den Kulturbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit der UNESCO und dem Europarat, um die Qualität und die Vielfalt der durchgeführten kulturellen Maßnahmen zu erhöhen und ganz allgemein zur Verwirklichung der Ziele der Außenpolitik und zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen;
2. Förderung des UNESCO-Übereinkommens vom 20. Oktober 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen:
- Eintreten für die Ratifizierung und die Umsetzung dieses Übereinkommens, das das Kernelement der kulturellen Beziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittländern und eine Säule des globalen Regierens bildet;
- umfassende Berücksichtigung der Besonderheit der kulturellen Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen, die sowohl eine wirtschaftliche als auch eine kulturelle Natur haben, im Rahmen der Außenbeziehungen;
- Aufnahme bzw. Fortsetzung eines politischen Dialogs mit Drittländern, ins-besondere über den rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmen, um den Stellenwert der Kultur in ihren Politiken auszubauen;
- Förderung einer auswärtigen Kulturpolitik im Interesse von Dynamik und Gleichgewicht beim Austausch von kulturellen Gütern und Dienstleistungen mit Drittländern, insbesondere den Ländern mit sich rasch entwickelnden Volkwirtschaften, um die kulturelle Vielfalt in der Welt zu erhalten und zu fördern und zur Vitalität der europäischen Kulturwirtschaft beizutragen;
- Stärkung des Beitrags der Kultur zur nachhaltigen Entwicklung und Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und der Solidarität mit den Entwicklungsländern, um insbesondere die Fähigkeit dieser Länder zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, einschließlich der Kulturwirtschaft und des zeitgenössischen Kulturschaffens, zu erhöhen;
3. Förderung des interkulturellen Dialogs durch die Fortsetzung der konkreten Projekte, der Sensibilisierungsmaßnahmen und des Austauschs bewährter Praktiken, die in den Mitgliedstaaten und außerhalb der Union im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs (2008) mit Erfolg durchgeführt wurden, insbesondere auf der Grundlage der Bilanz, die die Kommission hierzu ziehen wird;
B. globale und kohärente Konzepte zu entwickeln:
- Ausarbeitung einer europäischen Strategie mit dem Ziel, die Kultur kohärent und systematisch in die Außenbeziehungen der Union einzubeziehen und zur Komplementarität der Maßnahmen der Union mit denen der Mitgliedstaaten beizutragen;
- Ausarbeitung spezifischer Strategien mit den Regionen und Drittländern, um die Ziele und die politischen Instrumente im Bereich der kulturellen Beziehungen genau festzulegen; diese Strategien sind insbesondere an die Merkmale und die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung ihres Kultursektors, an den Stand des Kulturaustauschs mit der Union sowie an ihre wirtschaftliche und soziale Situation anzupassen;
- diese spezifischen Strategien können unter Einhaltung der im Vertrag niedergelegten Aufteilung der Zuständigkeiten nach Abschluss von Begutachtungs- und Abstimmungsprozessen mit den betreffenden Ländern und Regionen festgelegt werden;
C. in diesem Rahmen die Unterstützung für folgende Bereiche zu verstärken:
- Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, um insbesondere den kulturellen und künstlerischen Austausch und Koproduktionen zu fördern, zur Ausbildung und Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden beizutragen sowie – falls erforderlich – die Entwicklungskapazitäten der Kultursektoren in den Partnerländern zu verstärken, insbesondere im Wege des Austauschs von Fachwissen;
- die Förderung von europäischen kulturellen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen auf internationaler Ebene (einschließlich im audiovisuellen Bereich wie z.B. auswärtige Mediendienste) und Mobilität von europäischen Künstlern und Kulturschaffenden außerhalb der Union;
- die Mehrsprachigkeit – insbesondere durch das Erlernen von Sprachen, durch Übersetzung und die Erschließung des Potenzials aller europäischen Sprachen für den Ausbau des kulturellen und wirtschaftlichen Dialogs mit der übrigen Welt – und Ausbau der interkulturellen Kompetenzen;
- die Mobilität junger Menschen im Rahmen der geeigneten gemeinschaftlichen Initiativen und Programme, ihre kulturelle und künstlerische Bildung, einschließlich ihrer Medienkompetenz, sowie ihren Zugang zu künstlerischen Ausdrucksformen in ihrer ganzen Vielfalt;
- den Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte und die Verhinderung und Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie auf internationaler Ebene im Rahmen der einschlägigen bilateralen und multilateralen Übereinkommen sowie im Rahmen des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit mit Drittländern;
- den Schutz, die Erhaltung und die Aufwertung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes und die internationale Zusammenarbeit, u.a. durch den Erfahrungsaustausch auf der Grundlage des vorgenannten UNESCO-Übereinkommens von 1970, im Bereich der Verhütung und Bekämpfung des Diebstahls von und des illegalen Handels mit Kulturgütern, insbesondere Gütern, die in Verbindung mit illegalen Ausgrabungen oder der Plünderung von Monumenten unrechtmäßig erworben wurden;
D. im Hinblick darauf die folgenden Arbeitsmethoden und Instrumente zu entwickeln:
- Analyse der Kultursektoren der Drittländer, einschließlich ihrer Entwicklungsperspektive und ihres Ordnungsrahmens, als Beitrag zu besserer Formulierung der durchzuführenden Strategien und Maßnahmen; die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Drittländern zu dieser Analyse beitragen;
- Nutzung der Erfahrungen der Mitgliedstaaten und Förderung von Synergien, um zur Komplementarität der Maßnahmen der Union mit denen der Mitgliedstaaten beizutragen und zu mehr gemeinsamen kulturellen Aktionen und Projekten auf internationaler Ebene anzuregen; die offene Koordinierungsmethode im Bereich Kultur kann dazu beitragen;
- im Rahmen der bestehenden Finanzinstrumente Festlegung von operationellen Programmen in Abstimmung auf die besonderen Merkmale des Kultursektors, insbesondere auf die kleinen Produktions- und Vertriebsstrukturen, sowie auf die lokalen Besonderheiten in den Mitgliedstaaten und den Partnerländern; Verbesserung des Zugangs der Fachkreise zu Informationen über die Förderprogramme und -maßnahmen, Vereinfachung der Verfahren für die Erlangung von Subventionen, auf Dauer angelegte finanzielle Unterstützung usw.;
- im Rahmen der Aushandlung internationaler Übereinkommen mit den regionalen Organisationen oder den Partnerländern Berücksichtigung der mit diesen Organisationen oder Ländern entwickelten Strategien;
- verstärkte Einbeziehung der Künstler, der Kulturschaffenden und ganz allgemein der Zivilgesellschaft sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Partnerländer bei der Festlegung und Durchführung der auswärtigen Kulturpolitik;
- Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den kulturellen Einrichtungen – einschließlich der Kulturinstitute – der EU-Mitgliedstaaten in Drittländern und mit ihren Partnereinrichtungen in diesen Ländern, insbesondere durch Vernetzung.
